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   OLG Hamm, 05.02.1992 - 8 U 159/91   

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https://dejure.org/1992,12934
OLG Hamm, 05.02.1992 - 8 U 159/91 (https://dejure.org/1992,12934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1992 - 8 U 159/91 (https://dejure.org/1992,12934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 8 U 159/91 (https://dejure.org/1992,12934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1992, 985
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15

    Arbeitslosengeld II

    Vielmehr ist es nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich zulässig, nach dem anwendbaren Verteilungsschlüssel (§ 29 Abs. 3 GmbHG), dem Verhältnis der Geschäftsanteile oder einem abweichenden Maßstab im Gesellschaftsvertrag, Vorauszahlungen auf einen erwarteten Gewinn zu beschließen und auszukehren, und zwar auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91; Verse in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2015 (Bde. 1, 2, 3), § 29 GmbHG Rn. 106 mwN; Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 45 mwN).

    Das Entnahmerecht, also das Recht, ergebnisunabhängige Ausschüttungen verlangen zu können, kann durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss begründet werden (OLG Hamm Urteil vom 05.02.1992 - 8 U 159/91; Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl. 2016, § 29 Rn. 47).

  • FG Münster, 06.05.2020 - 9 K 3359/18

    Inkongruente Gewinnausschüttung: Steuerliche Wirksamkeit einer nachträglichen

    Die so beschlossene Vorabgewinnausschüttung steht unter der auflösenden Bedingung (§ 158 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--), dass sich diese Erwartung bei Feststellung des Jahresabschlusses bewahrheitet (BFH-Urteile vom 17.2.1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83; vom 2.12.2014 VIII R 2/12, BFHE 248, 15, BStBl II 2015, 333; Urteil des OLG Hamm vom 5.2.1992 - 8 U 159/19, DB 1992, 985).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 21/92

    Einkommensteuerveranlagung von Vorabgewinnausschüttungen einer GmbH

    Die Klägerin konnte die vorab ausgeschütteten Beträge auf Grund einer der Beschlußfassung zur Ausschüttung des Vorabgewinns innewohnenden Rückzahlungsabsprache und wegen nachträglichen Wegfalls des rechtlichen Grundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückfordern, soweit sie der Höhe nach vom nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellten Jahresgewinn nicht gerechtfertigt werden (BFH-Urteil in BFHE 122, 43, BStBl II 1977, 491; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 8 U 159/91, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1992, 827).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung nur

    Die vorab ausgeschütteten Beträge könnten zwar auf Grund einer der Beschlussfassung zur Ausschüttung des Vorabgewinns innewohnenden Rückzahlungsabsprache und wegen nachträglichen Wegfalls des rechtlichen Grundes gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückgefordert werden, soweit sie der Höhe nach vom nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellten Jahresgewinn nicht gerechtfertigt werden (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 5. Februar 1992 8 U 159/91, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1992, 827).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 1 K 2473/04

    Minderungsmöglichkeit der Körperschaftssteuer bei nichtiger Feststellung des

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